Titelshow
Corinna Wehran-Itschert
Fachanwältin für Familienrecht
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Sabine Arneth
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumssachen Schwerpunkte: Sozialrecht, Strafrecht und Opferschutz
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Irene Kunzmann
Schwerpunkte: Erbrecht, Straßenverkehrsrecht und Arbeitsrecht
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Die Anwältinnen
Irene Kunzmann, Corinna Wehran-Itschert, Sabine Arneth
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Schängelcenter
Außenansicht
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Unsere Büroräume
Besprechungsraum
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Unsere Büroräume
Empfangsbereich
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Die Anwältinnen
Sabine Arneth, Corinna Wehran-Itschert, Irene Kunzmann
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Kompetenz in Koblenz

Wir freuen uns, dass Sie unsere Internetseite besuchen. Hier können Sie sich über unsere Tätigkeit infomieren. Wir hoffen, dass wir Ihnen helfen können. Bitte melden Sie sich per Email oder Telefon bei uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Nach dem deutschen Familienrecht haben verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht, ferner Eltern, die nach der Geburt eines Kindes heiraten, sowie nicht verheiratete Eltern, wenn diese vor einem Notar oder vor dem Jugendamt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Wird von nicht verheirateten Eltern keine solche Sorgeerklärung abgeben, ist die Mutter Alleinsorgeberechtigte. Im Falle der Trennung hat der Vater ein Umgangsrecht, aber kein Sorgerecht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 03.12.2009 entschieden, dass diese Regelungen im BGB gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstoßen. Der deutsche Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die betreffenden gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu ändern. Er muss eine Klage nichtehelicher Väter auf Teilhabe an der elterlichen Sorge oder Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge zulassen.