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EuGH verurteilt Deutschland

Nach dem deutschen Familienrecht haben verheiratete Eltern das gemeinsame Sorgerecht, ferner Eltern, die nach der Geburt eines Kindes heiraten, sowie nicht verheiratete Eltern, wenn diese vor einem Notar oder vor dem Jugendamt eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben haben. Wird von nicht verheirateten Eltern keine solche Sorgeerklärung abgeben, ist die Mutter Alleinsorgeberechtigte. Im Falle der Trennung hat der Vater ein Umgangsrecht, aber kein Sorgerecht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 03.12.2009 entschieden, dass diese Regelungen im BGB gegen die Europäische Konvention für Menschenrechte verstoßen. Der deutsche Gesetzgeber ist nun verpflichtet, die betreffenden gesetzlichen Regelungen im Rahmen der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu ändern. Er muss eine Klage nichtehelicher Väter auf Teilhabe an der elterlichen Sorge oder Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge zulassen.

 

Corinna Wehran-Itschert

Sabine Arneth

Irene Kunzmann

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